Liebe Eltern,


an dieser Stelle finden Sie Antworten auf die meistgestellten Fragen rund um die Arbeit an und mit der Grundschule Uelsen.



Änderung von persönlichen Daten    

Bei einer Änderung persönlicher Daten (z. B. Telefonnummer, Adresse, Sorgerecht) wenden Sie sich bitte an Frau Markert im Sekretariat.



Beurlaubung

Beurlaubungen können in begründeten Einzelfällen auf einen schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten hin genehmigt werden.



Bücherei

für nähere Informationen klicken Sie hier.


Elternsprechtage

Elternsprechtage finden immer im November und im März statt.
Nutzen Sie die Möglichkeit bei Bedarf, auch unabhängig vom Elternsprechtag mit den Lehrkräften Ihres Kindes ein Gespräch zu führen.
Ihren Besuch sollten Sie mit der jeweiligen Lehrkraft vorher absprechen.



Extreme Witterung

Was ist das? Kurz gesagt: Sturm, Eis, Schnee, Hitze.
Aus diesen Anlässen kann die Schule ausfallen. Doch gleich um welchen Anlass es geht, die Sicherheit Ihres Kindes steht im Vordergrund. Oft warten Eltern am Morgen bei Sturm, Eis oder Schnee auf die Radiomeldung und sind verunsichert, ob ihr Kind zu Schule muss oder nicht. Die Regelung ist eindeutig: Sie entscheiden im Interesse der Sicherheit Ihres Kindes.
Für Kinder, die nicht zu Hause bleiben können, garantieren wir eine Betreuung.
>>>Downloads

Der Landkreis Grafschaft Bentheim bietet in diesem Zusammenhang einen E-Mail Service an, der Sie informiert, wenn der Unterricht entfällt. 

Sie können sich ggf. auch über unsere Homepage über einen Schulausfall informieren.



Frühstück und Getränke

Nach der großen Pause wird von 9.50 Uhr - 9.55 Uhr gemeinsam in der Klasse gefrühstückt. Bitte geben Sie Ihrem Kind ein gesundes Frühstück mit, denn nur so kann es die Energie für den gesamten Schulvormittag aufbringen. Wir appellieren an ihre Einsicht und Vernunft, auf Süßigkeiten zu verzichten.
Um unnötigen Müll vermeiden, bitten Sie wiederverwendbare Flaschen (kein Glas!) und Brotdosen zu benutzen. Auf Trinkpäckchen oder Getränke in Aluverpackungen sollte möglichst verzichtet werden, auch Cola-Getränke brauchen wir in der Schule nicht!



Fundsachen

Gefundene Sachen werden über einen längeren Zeitraum in der Schule aufbewahrt. Der Fundkasten ist im Mittelbau unter der Treppe zu finden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Sekretariat.

 

Kopfläuse

  1. Wird bei einem Kind der Befall mit Kopfläusen festgestellt, sind die Erziehungsberechtigten dazu verpflichtet, für die Behandlung, die Kontrolle und begleitende hygienische Maßnahmen zu sorgen. (Die Mittel töten die Nissen nicht sicher. Um alle Kopfläuse sicher zu beseitigen, ist eine weitere Behandlung nach 8 bis 12 Tagen unbedingt erforderlich.)
  2. Die Schule wird unverzüglich über den Befall informiert.
  3. Alle Eltern der Klasse werden – ohne Namen zu nennen – über den Befall informiert und aufgefordert, ihr eigenes Kind zu kontrollieren.
  4. Bei einem Befall mit Läusen ist ein ärztliches Attest oder eine Bescheinigung notwendig, worin bestätigt wird, dass die Behandlung erfolgreich war.

 

Krankmeldung

Sollte Ihr Kind nicht in der Lage zu sein, in die Schule zu kommen, bitten wir um eine kurze Nachricht vor Unterrichtsbeginn (z. B. telefonische ab 7.30 Uhr im Sekretariat). Spätestens ab dem dritten Fehltag muss der Schule eine schriftliche Entschuldigung vorliegen.

Niederländisch

An unserer Schule gibt es verschiedene Niederländisch-Projekte. 

Probleme und Fragen

Bei Fragen und Problemen können Sie sich jederzeit an die Klassenlehrerin Ihres Kindes,
an die Schulleitung oder den Sozialarbeiter wenden. In der Schule können Sie auch einen kleinen Leitfaden
bekommen, in dem Beratungsstellen und Institutionen beschrieben sind, mit denen wir bei Bedarf zusammenarbeiten.

Schulsozialarbeiter

Die Schulsozialarbeit ist ein eigenständiges Angebot, das sowohl für alle Schülerinnen und Schüler, für Eltern und Erziehungsberechtigte als auch für Lehrkräfte spezifische Hilfen anbietet. Sie unterstützt vielfältige Entwicklungsprozesse mit dem Ziel Kinder frühzeitig zu stützen und präventiv zu wirken.

Seit 2016 arbeitet Frau Maike Koernig mit einer halben Stelle als Schulsozialarbeiterin an unserer Schule. Sie ist immer mittwochs und donnerstags und 14-tägig freitags an unserer Schule. U. 

 

(Das Foto zeigt Frau Koernig)

 

 

Ich bin Maike Koernig und arbeite als Schulsozialarbeiterin an der Grundschule Uelsen.

 

Meine Aufgabengebiete:

  • Begleitung und Beratung der Schülerinnen und Schüler in ihrer persönlichen und schulischen Entwicklung
  • Unterstützung in den verschiedenen Ganztagangeboten
  • Krisenintervention bei akuten Konflikten während der Schulzeit
  • Beratung von Eltern und Erziehungsberechtigten
  • Netzwerkarbeit und Kooperation mit verschiedenen Einrichtungen und Institutionen

Falls Sie ein Anliegen oder Problem haben, können Sie gerne Kontakt mit mir aufnehmen und bei Bedarf einen persönlichen Gesprächstermin vereinbaren. Die Beratung ist freiwillig, kostenlos und unterliegt der Schweigepflicht. Ich bin am Mittwoch, Donnerstag und jeden zweiten Freitag von 7:30-15:30Uhr in der Grundschule Uelsen unter folgenden Kontaktdaten telefonisch wie auch schriftlich zu erreichen.

 

Kontaktdaten

Telefonnummer: 05942-920513 Sozialpädagogin, 05942-920510 Sekretariat

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 


Schwimmunterricht

Hier einige Informationen zum Schwimmunterricht:

Geben Sie bitte Ihrem Kind, wenn vorhanden, den Schwimmpass mit zur Schule, damit erbrachte Leistungen abgeglichen und später neue Abzeichen eingetragen werden können. Wenn die Kinder außerhalb der Schule ein Schwimmabzeichen machen, dann bekommen sie den Schwimmausweis natürlich wieder mit nach Hause.

 

Des Weiteren brauchen die Kinder:

  • 1 Tasche
  • 1 Badeanzug/Bikini bzw. eine Badehose
  • 1 großes Handtuch zum Abtrocknen
  • ein kleines Handtuch für die Füße
  • Shampoo/Duschgel
  • Haarbürste oder Kamm
  • Mütze

 

Am ersten Schwimmtermin werden wir noch nicht ins Schwimmbad gehen, sondern genau besprechen, wie sich die Kinder auf dem Weg und im Schwimmbad zu verhalten haben.

Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass es besonders beim Schwimm­unterricht von großer Wichtigkeit ist, dass sich Ihr Kind an die besprochenen Regeln hält. Verstößt es gegen die Regeln, obliegt es der Entscheidung der Schwimmlehrerin, Ihr Kind für einen angemessen Zeitraum vom Schwimmunterricht auszuschließen. Besprechen Sie dieses mit Ihrem Kind!

Die Kinder werden sich, so gut es geht, im Schwimmbad die Haare föhnen. Mädchen mit langen Haaren müssen diese zu einem Zopf zusammenbinden oder eine Bademütze tragen. Nach dem Schwimmen müssen alle Kinder eine Mütze aufsetzen. Wer diese nicht dabei hat, darf nicht am Schwimmunterricht teilnehmen und geht in den Unterricht des Klassenlehrers. Dieses gilt ebenso bei Krankheit.

Am besten stecken Sie eine Mütze in die Schwimmtasche und lassen diese in diesem Halbjahr darin, da je nach Temperatur entschieden wird, ob eine Mütze getragen werden muss.

 

Außerdem sollten die Kinder am Schwimmtag möglichst keine Strumpfhosen tragen!



Unfallmeldung

Wenn infolge eines Unfalls, der sich in der Schule, auf dem Schulweg oder bei einer Schulveranstaltung ereignet hat, eine ärztliche Behandlung Ihres Kindes notwendig geworden ist, muss dieser Unfall unbedingt in der Schule gemeldet werden. Die Schule erstellt einen Unfallbericht, der dann an den Gemeinde-Unfall-Versicherungsverband weitergeleitet wird. Die Meldung ist auch erforderlich, wenn die Beschwerden erst am Nachmittag (außerhalb der regulären Schulzeit) auftreten. Nur so können die Kosten der Behandlung abgerechnet werden.
Die Krankenkasse, bei der Ihr Kind sonst versichert ist, zahlt nicht für Behandlungen, die aufgrund von Schulunfällen notwendig werden.